Was bedeutet Rehabilitationssport?

Rehabilitationssport ist nicht neu und existiert schon seit über 50 Jahren. Seit dem 1. Juli 2001 haben die Versicherten hierauf nun einen Rechtsanspruch, die Leistung ist nicht mehr nur eine Ermessensentscheidung der Kostenträger. Als Rehabilitationsleistung unterliegt die Verordnung keinerlei Budgetierung. Und: Rehabiliationsssport wird von allen gesetzlichen Krankenkassen finanziert.

Ziele des Rehasports

Vorrangiges Ziel des Rehabilitationssport ist es, die eigene Verantwortlichkeit des Menschen für seine Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwort-lichen Bewegungstraining durch weiteres Sporttreiben zu motivieren. Mit Hilfe des Sports in der Gruppe soll die eigene Mobilität erhöht und die physische und psychische Belastbarkeit verbessert werden.

Inhalte des Rehasports

  • Anleitung zu belastungsangepasster Bewegung (u.a. Aufzeigen rückenschonender Verhaltensweisen)
  • Aufhebung von Muskelschwächen und/oder –verkürzungen durch gezielte Muskelkräftigung bzw. Muskeldehnung
  • Verbesserung bzw. Erhalt der Beweglichkeit in Abhängigkeit des Beschwerdebildes
  • Praktische Anleitung zur Durchführung von Ausgleichsübungen als Gegenmaßnahme zu berufs- und alltagsbedingten Fehlhaltungen
  • Förderung der Herz-Kreislauf-Belastbarkeit durch kontrolliertes Ausdauertraining
  • Entspannungsübungen zur Regulierung des Muskeltonus und seelischen Erholung
  • Erleben von Geselligkeit und Spass bei Spiel, Sport und Bewegung in der Gruppe
  • Gymnastik und Bewegungsspiele

Organisatorische Bedingungen

Voraussetzungen für die Teilnehmer:
  • ärztliche Untersuchung und ggf. Rehasportverordnung (Formular Muster 56)
  • Abschluss ärztlicher und physiotherapeutischen Behandlungsmaßnahmen
  • keine akuten Beschwerden (Schmerzen)
  • Mitgliedschaft im Sportverein zur Sicherstellung des Versicherungsschutzes und zur Finanzierung des Angebotes (freiwillig für Teilnehmer mit Verordnung, s. Beitragsordnung)

Voraussetzungen für den Leistungserbringer GSV Lütetsburg e.V.:

  • qualifizierte Leitung (Fachübungsleiter-Lizenz im Bereich Stütz- und Bewegungsapparat)
  • max. 15 Teilnehmer pro Übungsgruppe und min. 45 Minuten Übungsgruppendauer
  • Sportangebote in Gymnastikraum mit entsprechender Geräteausstattung
  • betreuender Arzt für Rückfragen bzw. bei Beratungsbedarf

Ablauforganisation

In einem persönlichen Gespräch besprechen wir mit Ihnen den Ablauf der Rehamaßnahme und die Leistungen des Vereins. Entsprechende Übungsgruppenangebote werden in Abhängigkeit der Diagnose empfohlen. Fragen zur Verordnung und Mitgliedschaft können hier geklärt werden.

Aufgrund von erhöhter oder zu geringer Nachfrage einzelner Bewegungsangebote kann es zu Änderungen (Ergänzungen, Streichungen oder Verschiebungen) der Gruppenstunden kommen. Unser Infoboard "GSV Lütetsburg aktuell" informiert sie immer zeitnah.

Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport

Ihr Haus- oder Facharzt hat in der Regel eine ausreichende Anzahl von Anträgen auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport in seiner Praxis. Ansonsten erhalten Sie die Anträge auch bei uns.

Die Anträge werden mit Angaben zur Person, Diagnose, Ziel des Rehabilitationssports, empfohlener Sportart und Anzahl der Übungseinheiten ausgefüllt. Anschließend lassen Sie diesen Antrag von Ihrer Krankenkasse auf der Rückseite genehmigen.