Beitragsordnung

Teilnahme mit Rehasport - Verordnung

Die Krankenkasse finanziert die Teilnahme am Rehabilitationssport für 50 Übungseinheiten. Es gibt keine Verpflichtung, Mitglied im Verein zu werden oder eine Zuzahlung zu entrichten, um am Rehasport teilzunehmen. Im Interesse der Nachhaltigkeit der Rehabilitationsmaßnahme wird jedoch auch von den Kostenträgern eine Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis befürwortet.

Zusatzleistungen für Mitglieder sind:

  • längere Übungsdauer (60 min. statt 45 min.),
  • flexibles Gruppenangebot (alle Übungszeiten stehen - wenn keine gesundheitlichen Einschränkungen - zur Verfügung) sowie
  • zusätzliche (zeitlich begrenzte) Übungszeiten mit Einsatz von Kraft- und Ausdauergeräten bzw. Kursangebote des Kooperationspartners (Fitness-Club Butterfly)

Die Mitglieder haben hierbei die Wahl zwischen einer flexiblen Mitgliedschaft (Kündigung einen Monat zum Quartalsende) oder einer günstigen Mitgliedschaft zu wählen (s.u.).

Mitgliedschaft ohne Rehasport – Verordnung

Selbstverständlich stehen allen Interessierten die Leistungen des Gesundheitssportvereins auch dann offen, wenn eine Förderung durch die Kassen nicht (mehr) möglich oder gewünscht ist. Dann ist allerdings Voraussetzung, dass eine Mitgliedschaft im GSV Lütetsburg eingegangen wird. Bereits aktive Mitglieder wechseln in die Abteilung Gesundheitssport.

Gästekarte oder Mitgliedschaft im Fitness- & Wellness - Club Butterfly

Möchte das Vereinsmitglied zusätzlich die Leistungen des Fitness- & Wellness - Club Butterfly nutzen, ist dies aufgrund einer Kooperation möglich. Hierfür ist eine gesonderte Fitness-Club-Mitgliedschaft notwendig. Eine gesonderte Beratung durch die Mitarbeiter des Butterflys ist hierbei notwendig.

Mitgliedschaft Vereinsbeitrag (monatlich)
REHASPORT "Spar"
m i t Verordnung (12 Mon. Laufzeit)*
24,90 € (19,90€*)
REHASPORT "Flex"
m i t Verordnung (3 Mon. Laufzeit)**
29,90 € (24,90 €*)
GESUNDHEITSSPORT
o h n e Verordnung (12 Mon. Laufzeit)*
39,90 € (34,90 €*)
Zuzahlung Gästekarte Butterfly*** plus 15 €

ermäßigter Beitrag gilt für (Lebens-)Partner, von gesetzlicher Zuzahlung Befreiter, Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner, Schwerbehinderte und Arbeitslose bei Verordnung im gleichen Zeitraum.

* 12 Monate Erstlaufzeit mit einmonatiger Kündigung zum Laufzeitende.

** einmonatige Kündigung jeweils zum Quartalsende.

*** Gästekarte mit eingeschränkter Nutzung (und nur für GSV-Mitglieder)
MO. - DO. 8.30 - 18.00 u. 20.00 - 22.00, FR. 8.30 - 22.00 Uhr, SA. 14.00 - 19.00 Uhr u. SO. 10.00 – 19.00 Uhr.

Mitgliedschaft Kindersportgruppe

Art Beitrag (monatlich) inkl. Gratis-Getränk 0,3l/Besuch
Einzelkind 10,- €
Geschwisterkind 8,50 € (gilt dann für alle Kinder einer Familie)